https://www.noen.at/st-poelten/eroeffnung-im-sattel-von-pyhra-auf-die-rudolfshoehe-383248523
Wir freuen uns, dass wir den Pyhra-Trail vor kurzem fertigstellen und gemeinsam mit Vertreter_innen der Bundesforste, der LEADER-Region Elsbeere-Wienerwald, von Mostviertel Tourismus und dem Bürgermeister von Pyhra, Günter Schaubach, eröffnen durften.
Die NÖN hat erfreulicherweise darüber berichtet, allerdings sind im Artikel zwei missverständliche Formulierungen enthalten, die wir gerne richtigstellen würden:
Einerseits steht im Artikel, dass die Befahrung von Forststraßen nun durch die Schaffung des Trails legal möglich ist. Das ist nur teilweise richtig – der Uphill führt von Hinterholz zuerst über die Straße (Güterweg Raffelsberg) und dann über die Forststraße zur Draxelhofer Anhöhe. Nur dort ist die Befahrung erlaubt.
Auf der Forststraße, auf der der Trail teilweise verläuft, ist nur das bergab fahren gestattet.
Andere Forststraßen sind von dieser Öffnung nicht betroffen.
Andererseits sind die Nutzungszeiten im Artikel leider nicht ganz korrekt.
Die erlaubten Nutzungszeiten orientieren sich am Biker Fair Play der Tourismusdestinationen und lauten wie folgt:
Die Nutzung darf nur
- von März bis Oktober in der Zeit von 09:00 bis 17:00
- im April und September von 08:00 bis 18:00
- Mai bis August von 07:00 bis 19:00
erfolgen.
Wir möchten euch bitten, euch an diese Vorgaben zu halten, um ein gutes, harmonisches Miteinander von allen Menschen, die den Wald auch nutzen, zu ermöglichen.